45 Der Rücktritt vom Versuch
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Pichocki
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- hochgeladen 7. Februar 2017
HINWEIS: Liegt eine Kausalität zwischen der Rücktrittshandlung und der Nichtvollendung vor, dann § 24 I 1 2. Var. StGB. Ist eine solche nicht gegeben, weil die Vollendung unabhängig von der Rücktrittshandlung aus anderen Gründen unterbleibt, dann § 24 I 2 StGB.
5 Kommentare
Pichocki
30. November 2022 21:08:02 UTC
Vielen Dank. Und allen Respekt dafür, dass Sie anscheinend die Mini-Schrift an dem Whiteboard zu den einzelnen Varianten des § 24 I StGB haben entziffern können! ;) BG
Hachenberg
30. November 2022 20:30:49 UTC
Vielen Dank für diese gut verständliche Erklärung des Rücktritts vom Versuch gem. § 24 I StGB!
Pichocki
1. Dezember 2021 17:59:36 UTC
Geben und Nehmen - das sehe ich auch so. Daher: Danke für Ihren “stabilen“ Kommentar! BG
Czarnecki
1. Dezember 2021 10:59:13 UTC
Unserem Kurs wurde beigebracht, dass vieles im Leben ein Geben und Nehmen ist und man deshalb auch mit kleinen Gesten etwas erreichen kann. Deshalb: Danke für das „stabile“ Video!
Pichocki
8. März 2018 06:34:53 UTC
Es ist ebenfalls möglich, bei der Prüfung des § 24 I 2 StGB noch als zusätzlichen Prüfungspunkt aufzunehmen, dass "die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet" wird. Auch hierdurch lässt sich der Unterschied dieser Rücktrittsvariante zum § 24 I 1 2. Fall StGB nochmals verdeutlichen.