Wir verwenden Cookies, um unsere Website optimal für Sie zu gestalten. Mit dem Bestätigen des Buttons "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Durch Anklicken der untenstehenden Checkboxen können Sie auswählen, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen möchten. Durch Klicken auf die Schaltfläche "Mehr anzeigen" erhalten Sie eine Beschreibung jeder Kategorie. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige Cookies helfen, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu sicheren Bereichen der Website ermöglichen. Ohne diese Cookies kann die Website nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, sich Informationen zu merken, die das Verhalten oder Aussehen der Website verändern, wie z.B. Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.
Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über die Websites hinweg zu verfolgen. Die Absicht ist es, Anzeigen anzuzeigen, die für den einzelnen Benutzer relevant und ansprechend sind und dadurch für Publisher und Drittwerber wertvoller sind.
Auf unserer Webseite binden wir unter Umständen auch Dienste von Drittanbietern wie beispielsweise Google, YouTube, Vimeo oder Facebook ein. Die Daten werden mittels Cookies oder ähnlicher Technologien erfasst und an Dritte übermittelt, welche ihre Dienste eigenverantwortlich erbringen.
Die richtige Paragraphenkette bei der Prüfung der versuchten einfachen Körperverletzung lautet: §§ 223 I, II, 22, 23 I StGB. § 223 benennt das Delikt, § 22 zeigt an, dass hier der Versuch geprüft wird und §§ 223 II, 23 I benötigt man zur Darlegung, dass dieser Versuch strafbar ist.
Kann bei der Thematisierung der Strafbarkeit des Versuchs einer einfachen Körperverletzung nach § 223 I StGB direkt auf § 223 II StGB verwiesen werden, oder sind §§ 23 I, 12 I StGB auch zu erwähnen?
Und vielen Dank für die ganze Arbeit die Sie in die Erstellung der Videos gesteckt haben. Die Videos sind echt klasse für eine optimale Klausurvorbereitung!
2 Kommentare
Pichocki
16. November 2023 06:18:13 UTC
Die richtige Paragraphenkette bei der Prüfung der versuchten einfachen Körperverletzung lautet: §§ 223 I, II, 22, 23 I StGB. § 223 benennt das Delikt, § 22 zeigt an, dass hier der Versuch geprüft wird und §§ 223 II, 23 I benötigt man zur Darlegung, dass dieser Versuch strafbar ist.
Exner
3. Mai 2022 00:08:35 UTC
Kann bei der Thematisierung der Strafbarkeit des Versuchs einer einfachen Körperverletzung nach § 223 I StGB direkt auf § 223 II StGB verwiesen werden, oder sind §§ 23 I, 12 I StGB auch zu erwähnen?
Und vielen Dank für die ganze Arbeit die Sie in die Erstellung der Videos gesteckt haben. Die Videos sind echt klasse für eine optimale Klausurvorbereitung!
Viele Grüße