Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen des Videoportals ViMP
der
 
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW
 
 
 
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Urheberrecht
 
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Verweis auf die Nutzungsbedingungen
 
Im Übrigen wird auf die Nutzungsbedingungen für das Videoportal ViMP der HSPV NRW verwiesen.
 
 
 
 
 
Nutzungsbedingungen
 
 
1. Allgemeine Nutzungsbedingungen / Zweck

Die Videoplattform www.video.hspv.nrw.de wird von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW betrieben.
Die informationsverarbeitende Infrastruktur wird zu wissenschaftlichen Zwecken in Lehre, Studium, Forschung und Weiterbildung, zum Zweck der Unterstützung der Aufgaben und Dienste der Hochschulverwaltung, der Hochschulbibliothek und der Datenverarbeitungszentrale sowie zur Erfüllung sonstiger Aufgaben der Hochschule zur Verfügung gestellt.
Das Videoportal der HSPV NRW unterliegt den Vorgaben der geltenden IT-Nutzungsordnung der HSPV NRW. Eine private Nutzung des Videoportals ist nicht zulässig.
 
 
2. Nutzungsberechtigte

Die Nutzungsberechtigten werden, wie folgt, in vier Gruppen eingeordnet:

Gruppe 1: Anonyme Besucherinnen und Besucher des Videoportals (ohne Login)
Gruppe 2: Alle Lehrkräfte (haupt- und nebenamtlich) der HSPV NRW
Gruppe 3: Alle weiteren Angehörigen (wie z.B. Studierende, Angestellte) der HSPV NRW
Gruppe 4: Administratoren des Portals
 
 
2a. Vertraulichkeit / Zugang

Das selbstgewählte Passwort zum Login sollte im Sinne der Informationssicherheit mind. 12 Zeichen beinhalten, und zwar:
-        Klein- und Großbuchstaben
-        Zahlen
-        Sonderzeichen
Diese verschiedenen Zeichen sind optimal verteilt über das gesamte Passwort zu wählen und nicht nacheinander.
 
 
3. Veröffentlichung von Medien
 
 
Es ist den Nutzungsberechtigten der Gruppen 2 und 3 gestattet, auf dem Videoportal

1. eigene Medien nur für sich selbst sichtbar zu machen (Veröffentlichungsstaus „Nur für mich“)
2. eigene Medien auch so zu veröffentlichen, dass anonyme Besucherinnen oder Besucher des Videoportals diese anschauen können, wobei ein eigenverantwortlicher Wechsel des Veröffentlichungsstatus der Medien von „Nur für mich“ auf „Öffentlich“ erfolgt, dieser allerdings nur durch einen Administrator ausgeführt werden kann. Hierzu ist eine informelle Anfrage an den Administrator zu stellen.
(über die Funktionsadresse E-learning:elearning@hspv.nrw.de )
 
'Eigene Medien' sind Medien, deren Urheber die oder der Nutzungsberechtigte selbst ist oder Medien an denen die oder der Nutzungsberechtigte nachweisbar Nutzungsrechte in einem für den konkreten Nutzungszweck ausreichenden Umfang hat. Die Medien dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte anderer Personen (z.B. „Recht am eigenen Bild"), das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht verletzen oder in anderer Form gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
 
 
4. Haftungsausschluss
 
Die Urheberin oder der Urheber, bzw. die oder der Nutzungsberechtigte ist für die rechtmäßige Veröffentlichung der Medien verantwortlich.
 
 
5. Veröffentlichungsverbot bestimmter Inhalte

Unbeschadet anderweitiger und/oder weitergehender gesetzlicher Verbote, ist die Veröffentlichung von Medien nicht gestattet:
- die unerlaubte und/oder strafbare Handlungen darstellt;
- die pornographische Darstellungen enthält;
- Inhalte enthält, die in erniedrigender und rufschädigender Art und Weise die abgebildete(n) Person(en) herabsetzt oder verunglimpft,
- wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer angenommen werden muss, dass die abgebildete(n) Person(en) nicht mit der geplanten Veröffentlichung einverstanden ist bzw. sind, oder
- wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer angenommen werden muss, dass Rechte Dritter (z.B. Markenrechte, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte o.ä.) durch die Veröffentlichung verletzt sind und eine Zustimmung zur Veröffentlichung nicht vorliegt.
- die Werbung für privatwirtschaftliche Tätigkeiten des Nutzers oder Dritter enthält (die HSPV NRW kann auf Antrag Ausnahmen hiervon zulassen); in den Medien kann der Nutzer jedoch auf eine neben- bzw. hauptberufliche Tätigkeit außerhalb der HSPV NRW hinweisen.
 
 
6. Meldeprozess vermeintlich rechtswidriger Inhalte

Bei eingehenden Hinweisen, insbesondere von Nutzungsberechtigten, auf rechtswidrige Inhalte oder auf Anweisung der Hochschulleitung werden entsprechende Medien unverzüglich durch die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW gesperrt, bis die Sachlage geklärt ist. Dabei wird wie folgt vorgegangen:

1. Die Besitzerin oder der Besitzer des Mediums wird schriftlich vom Administrator über die eingegangene Meldung informiert und das Medium bis zur Klärung des Sachverhaltes gesperrt.
2. Die Besitzerin oder der Besitzer des Mediums hat drei Werktage Zeit auf die Meldung zu reagieren, beispielsweise das Medium auszutauschen, zu löschen oder die Meldung abzulehnen.
3. Ist das Medium nach dieser Frist nicht gelöscht oder korrigiert worden, oder hat die Besitzerin oder der Besitzer des Mediums nicht reagiert oder lehnt die Meldung als nicht gerechtfertigt ab, wird das Medium automatisch vom Administrator gesperrt. In diesem Fall behält sich die HSPV NRW vor, den Sachverhalt rechtlich zu klären.
4. Bis zur endgültigen rechtssicheren Klärung des Sachverhalts wird das Medium nicht mehr auf dem Videoportal angezeigt.
 
 
7. Datenschutz
 
1. Gegen die gesetzlichen Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) darf nicht verstoßen werden.
2. Das Recht der informationellen Selbststimmung gewährleistet, dass die Betroffenen über die Preisgabe und Verwendung ihrer/seiner persönlichen Daten selbst bestimmen dürfen. Die Einwilligung Dritter, sofern diese oder dieser Inhalt oder Mitrechteinhaber von Teilen des Mediums ist, ist durch die Urheberin oder den Urheber bzw. durch die Nutzungsberechtigte oder den Nutzungsberechtigten einzuholen.
Bei der Beteiligung von Minderjährigen ist zu beachten, dass es nach geltendem Recht grundsätzlich der Zustimmung aller Erziehungsberechtigten in die Veröffentlichung der Medien bedarf.
3. Die Einwilligungen beteiligter Personen außerhalb der Urheberin oder des Urhebers sind dem Administrator unter elearning@hspv.nrw.de in Kopie zur Verfügung zu stellen.
 
 
8. Recht auf Löschung, Löschfrist

Verlässt der oder die Nutzungsberechtigte die HSPV NRW, werden seine oder ihre eigenen Medien auf dem Videoportal nach Ablauf des Vertragsverhältnisses und der jeweiligen Nachlauffristen auf Wunsch gelöscht, sofern der Nutzungsberechtigte und die HSPV NRW nicht vorher Abweichendes vereinbart haben.
 
 
9. Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung

Alle Nutzungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, zu jedem Zeitpunkt ihrer Nutzung des Videoportals alle Vorgaben der Nutzungsbedingungen einzuhalten.
Die Nutzungsberechtigten der Gruppe 2 bestätigen beim Upload eines Mediums aktiv, dass sie diese Nutzungsbedingungen gelesen haben und akzeptieren.
Die Hochschule für Polizei und öffentliche VerwaltungNRW behält sich vor, den Zugang zum Videoportal zu sperren, sofern die Nutzungsbedingungen missachtet bzw. nicht eingehalten werden.
 
 
10. Protokollierung

Die Datenverarbeitungszentrale ist gemäß der IT-Nutzungsordnung berechtigt, die Inanspruchnahme der informationsverarbeitenden Infrastruktur durch die einzelnen Nutzenden in den nachfolgenden Fällen zu dokumentieren und auszuwerten:
1. zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs,
2. zur Ressourcenplanung und Systemadministration,
3. zum Schutz der personenbezogenen und der betriebssensitiven Daten,
4. für das Erkennen und Beseitigen von Störungen sowie
5. zur Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung.
Eine Beteiligung des/der Datenschutzbeauftragten sowie des Personalrats bei Einsichtnahme in die auszuwertenden Unterlagen ist vorgesehen.
 
 
11. Nutzungsumfang
 
Es wird keine ständige und fehlerfreie Verfügbarkeit des Videoportals gewährleistet. Soweit dies zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebs, zur Störungsbeseitigung, zur Systemadministration und -erweiterung oder aus Gründen der Systemsicherheit sowie zum Schutz der Nutzerinnen- und Nutzerdaten erforderlich ist, kann das jeweils zuständige IT-Personal oder die Administratoren die Nutzung vorübergehend einschränken, mit Auflagen verbinden oder einzelne Nutzerinnen- und Nutzerkennungen vorübergehend sperren. Sofern möglich, sind die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer hierüber im Voraus zu unterrichten.
 
 
 12. Änderung der Nutzungsbedingungen
 
Die HSPV NRW behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Für die Nutzung des Videoportals HSPV NRW gilt immer die zum Zeitpunkt der Nutzung online abrufbare Fassung der Nutzungsbedingungen. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Änderung der Nutzungsbedingungen erfolgt nicht. Diese sind selbstständig auf Veränderung zu überprüfen.
 
 
13. Sonstige Vereinbarungen / Salvatorische Klausel
 
1.  Für sämtliche Rechtsbeziehungen der HSPV NRW und dem Nutzer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.  Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 
 
14. Übermittlung

Die Übermittlung von Medien/Daten an Dritte darf ausschließlich zu Beweiszwecken an autorisierte Behörden wie die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung erfolgen, sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt.
 
 
 
Gelsenkirchen, 31.05.2021