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Hallo Herr Wicke! Der untaugliche Versuch scheitert nicht in der Vorprüfung, da auch bei dieser Art von Versuch keine Vollendung gegeben ist. Der Prüfungspunkt, in dem der untaugliche Versuch eine Rolle spielt, ist das Unmittelbare Ansetzen. Hier liegt beim untauglichen Versuch keine tatsächliche Rechtsgutgefährdung vor. Beim untauglichen Versuch ist daher darauf abzustellen, ob eine solche Rechtsgutgefährdung NACH DEN VORSTELLUNGEN des Täters eintritt. LG
Moin, würde ich bei der Vorprüfung des Versuches, mit dem untauglichen Versuch rausfallen? Und wenn nein wo baut man dies ein? Freue mich auf den Unterricht gleich, Kuss!
2 Kommentare
Pichocki
3. Dezember 2024 16:55:08 UTC
Hallo Herr Wicke! Der untaugliche Versuch scheitert nicht in der Vorprüfung, da auch bei dieser Art von Versuch keine Vollendung gegeben ist. Der Prüfungspunkt, in dem der untaugliche Versuch eine Rolle spielt, ist das Unmittelbare Ansetzen. Hier liegt beim untauglichen Versuch keine tatsächliche Rechtsgutgefährdung vor. Beim untauglichen Versuch ist daher darauf abzustellen, ob eine solche Rechtsgutgefährdung NACH DEN VORSTELLUNGEN des Täters eintritt. LG
Wicke
Bearbeitet 3. Dezember 2024 14:20:20 UTC
Moin, würde ich bei der Vorprüfung des Versuches, mit dem untauglichen Versuch rausfallen? Und wenn nein wo baut man dies ein? Freue mich auf den Unterricht gleich, Kuss!