Unboxing HSPV-AVR-Klausur 2021-3: Motorradprüfung (2. Wiederholerklausur EJ 2020)

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    Attendorn

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  • hochgeladen 15. November 2021

In der vierstündigen Verwaltungsrechts-Klausur (2. Wiederholerklausur des Einstellungsjahrgangs 2020 an der HSPV) waren zwei große Themenkomplexe zur Bearbeitung gestellt. Schwerpunktmäßig waren jeweils Ansprüche zu prüfen, einmal aufgrund einer Norm der FeV, einmal aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags.

Im ersten Teil war der Anspruch auf Aushändigung des Führerscheins nach einer praktischen Motorradprüfung zu diskutieren; hier wurden methodische Kenntnisse am Beispiel der einzelnen Merkmale der (Anlage zur) FeV erwartet und die Prüfung, ob aufgrund diverser Fehler der Beurteilungsspielraum des Prüfers überschritten wurde.

Im zweiten Teil ging es auf einem baurechtlichen Hintergrund um einen Anspruch aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, in dem eine unzulässige Gegenleistung vereinbart und nun eingefordert werden sollte. Es schlossen sich kleinere Fragen zur Aufhebung und Durchsetzung an. Die Klausurbesprechung gibt die persönliche Auffassung von Prof. Dr. Thorsten Attendorn wieder und präjudiziert keine Bewertung einzelner Klausurleistungen.

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Kategorien: AV/R
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