Aufhebung 7: Widerruf von Zuwendungen (§ 49 III)
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Attendorn
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- hochgeladen 2. April 2020
Das Hochreck des Verwaltungsrechts: Worauf muss man achten beim Widerruf von Zuwendungen nach § 49 III – Aufbau und ausgewählte Klausur- und Praxisprobleme
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