52 Der Aufbau der mittelbaren Täterschaft
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Pichocki
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- hochgeladen 7. März 2017
Video Repetitorium des Fachs Strafrecht:
52 Der Aufbau der mittelbaren Täterschaft
Erstellungsdatum: 07.03.2017
Dieses Medium ist lizensiert nach CC BY-NC-ND ( Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode.de )
Namensnennung bitte wie folgt: „Frank Pichocki / HSPV NRW, CC BY-NC-ND 4.0"
4 Kommentare
Pichocki
26. Februar 2025 16:44:09 CET
Das stimmt. Es braucht eigentlich nicht viel, um mich "glücklich" zu machen. Aber eine gut gesäuberte Tafel zum Unterrichtsbeginn gehört zweifellos dazu! VG
Linke
25. Februar 2025 15:34:55 CET
Dieser mangelnde Platz auf der Tafel ist tatsächlich eine bedrohliche und angsteinflößende Situation in der Sie sich befunden haben. Besonders im Hinblick dessen, dass das ja nur die nötigsten Stichworte sind, welche in einer Klausur noch ausformuliert werden müssen. Im Unterricht haben sie dazu ja zum Glück die Profis vom Tafeldienst…
Pichocki
3. Mai 2017 18:28:10 CEST
Diesen Hinweis haben Sie ja gerade selbst gegeben. Natürlich ist es so, dass über § 25 Abs. 1 2. Fall StGB nur objektive Merkmale zugerechnet werden können. Der Täter braucht natürlich auch noch die Erfüllung besonderer subjektiver Elemente, soweit das Delikt solche erfordert (Bsp. § 242 StGB mit der Absicht der rechtswidrigen Zueignung). Bei der Mittäterschaft gem. § 25 Abs. 2 StGB ist das selbstverständlich ebenso.
3. Mai 2017 08:22:46 CEST
Gutes Video!
Ein kurzer Hinweis, dass in anderen Fallkonstruktionen auch noch weitere subjektive Elemente zu prüfen sind, würde das Video vervollständigen.