52 Der Aufbau der mittelbaren Täterschaft

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    Pichocki

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Video Repetitorium des Fachs Strafrecht:
52 Der Aufbau der mittelbaren Täterschaft
Erstellungsdatum: 07.03.2017

Tags:
Kategorien: Polizei

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2 Kommentare

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Pichocki

3. Mai 2017 18:28:10 UTC

Diesen Hinweis haben Sie ja gerade selbst gegeben. Natürlich ist es so, dass über § 25 Abs. 1 2. Fall StGB nur objektive Merkmale zugerechnet werden können. Der Täter braucht natürlich auch noch die Erfüllung besonderer subjektiver Elemente, soweit das Delikt solche erfordert (Bsp. § 242 StGB mit der Absicht der rechtswidrigen Zueignung). Bei der Mittäterschaft gem. § 25 Abs. 2 StGB ist das selbstverständlich ebenso.

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anonymous

3. Mai 2017 08:22:46 UTC

Gutes Video!
Ein kurzer Hinweis, dass in anderen Fallkonstruktionen auch noch weitere subjektive Elemente zu prüfen sind, würde das Video vervollständigen.