24 Der Defensivnotstand

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    Pichocki

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HINWEIS: In Minute 8:13 muss die Formulierung nicht "drunter", sondern "drüber" lauten. Denn § 228 BGB erfordert nur, dass der "Schaden" (Beeinträchtigung der Sache) nicht außer Verhältnis zu der "Gefahr" (bedrohtes Rechtsgut) steht.
 
Video Repetitorium des Fachs Strafrecht:
24 Der Defensivnotstand
Erstellungsdatum: 31.10.2016
 
Dieses Medium ist lizensiert nach CC BY-NC-ND ( Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode.de )
Namensnennung bitte wie folgt: „Frank Pichocki / HSPV NRW, CC BY-NC-ND 4.0"

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Kategorien: Polizei
Lizensierung: CC BY-NC-ND : Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung

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1 Kommentare

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Pichocki

26. Februar 2018 10:31:04 CET

Zur Klarstellung (Minute 2:33): Die Gefahr muss natürlich von einer "fremden" Sache ausgehen. Da bei § 228 BGB ohnehin nur eine Beeinträchtigung der Sache erfolgen darf, von der die Sache ausgeht, macht der Defensivnotstand sonst keinen Sinn.