Wir verwenden Cookies, um unsere Website optimal für Sie zu gestalten. Mit dem Bestätigen des Buttons "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Durch Anklicken der untenstehenden Checkboxen können Sie auswählen, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen möchten. Durch Klicken auf die Schaltfläche "Mehr anzeigen" erhalten Sie eine Beschreibung jeder Kategorie. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige Cookies helfen, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu sicheren Bereichen der Website ermöglichen. Ohne diese Cookies kann die Website nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, sich Informationen zu merken, die das Verhalten oder Aussehen der Website verändern, wie z.B. Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.
Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über die Websites hinweg zu verfolgen. Die Absicht ist es, Anzeigen anzuzeigen, die für den einzelnen Benutzer relevant und ansprechend sind und dadurch für Publisher und Drittwerber wertvoller sind.
Auf unserer Webseite binden wir unter Umständen auch Dienste von Drittanbietern wie beispielsweise Google, YouTube, Vimeo oder Facebook ein. Die Daten werden mittels Cookies oder ähnlicher Technologien erfasst und an Dritte übermittelt, welche ihre Dienste eigenverantwortlich erbringen.
Na ja, "eigentlich" sind die Videos eher zur Nach-, als zur Vorbereitung konzipiert worden. Aber was solls: "Wer trifft, hat Recht". Wenn Sie daher - um mit den Worten von Herrn El Marssi zu sprechen - vor der nächsten Lehrveranstaltung lieber die Videos als Netflix schauen wollen: Viel Spaß damit! LG
Mhm, eine philosophische Abhandlung bzgl. des Grundes, sich dem Strafrecht zu widmen... nicht schlecht. Fest steht aber tatsächlich: Der Mensch wird in seinem Leben viele Dinge seiner Existenz niemals verstehen. Aber Strafrecht... das kann man Lernen und vollständig Durchdringen. Insoweit: Weiter viel Spaß beim Selbststudium des StGB! BG
Nachdem ich stundenlang, im dunklen Wald, während es regnete, über den Sinn und Unsinn des Todes philosophierte, entschloss ich mich in dieser tristen Nacht, nach einem Blick auf meine wasserdichten Taucheruhr, sich dem Strafrecht zu widmen und mein Wissen in Richtung KV auszubauen.
Da steh' ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor! Jedoch nicht bzgl. Der KV‘s! Danke!
Sie haben zu 50 % recht. Wenn man ganz genau sein will, muss es bei 10:50 “gefährliche KV“ heißen. Da die gefährliche KV aber ein Unterfall der KV ist, ist an dieser Stelle auch die Bezeichnung “Körperverletzung“ (gemeint ist die gef. KV) richtig. BG
13 Kommentare
Pichocki
23. November 2023 19:34:22 UTC
Na ja, "eigentlich" sind die Videos eher zur Nach-, als zur Vorbereitung konzipiert worden. Aber was solls: "Wer trifft, hat Recht". Wenn Sie daher - um mit den Worten von Herrn El Marssi zu sprechen - vor der nächsten Lehrveranstaltung lieber die Videos als Netflix schauen wollen: Viel Spaß damit! LG
El Marssi
23. November 2023 14:42:32 UTC
Besser als Netflix
Baycan
22. November 2023 21:23:51 UTC
Die Arbeitsaufträge des Selbststudiums kann man mit Hilfe des Videos sehr gut bearbeiten.
Vielen Dank für das Video.
Pichocki
15. November 2023 19:29:40 UTC
Na da achten Sie mal auf Ausgewogenheit. Bisschen Spaß und Unterhaltung muss ja auch sein. LG
Kober
13. November 2023 00:06:42 UTC
Jedes dieser Videos ist unglaublich hilfreich! Vielen Dank für ihre Arbeit! Verbringe schon mehr Zeit hier als auf YouTube. BG
Pichocki
10. November 2021 23:53:21 UTC
Das freut mich. Achten Sie aber trotzdem genau auf den Wortlaut der Definition. Denn nur damit können Sie wirklich JEDEN Fall subsumieren. BG
Pirck
10. November 2021 15:32:08 UTC
Durch die Beispiele sind die Tatbestandsmerkmale nochmal richtig deutlich geworden ! BG
Pichocki
6. November 2021 08:14:51 UTC
Mhm, eine philosophische Abhandlung bzgl. des Grundes, sich dem Strafrecht zu widmen... nicht schlecht. Fest steht aber tatsächlich: Der Mensch wird in seinem Leben viele Dinge seiner Existenz niemals verstehen. Aber Strafrecht... das kann man Lernen und vollständig Durchdringen. Insoweit: Weiter viel Spaß beim Selbststudium des StGB! BG
Czarnecki
6. November 2021 01:59:56 UTC
Nachdem ich stundenlang, im dunklen Wald, während es regnete, über den Sinn und Unsinn des Todes philosophierte, entschloss ich mich in dieser tristen Nacht, nach einem Blick auf meine wasserdichten Taucheruhr, sich dem Strafrecht zu widmen und mein Wissen in Richtung KV auszubauen.
Da steh' ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor! Jedoch nicht bzgl. Der KV‘s! Danke!
Pichocki
24. November 2020 18:37:22 UTC
Sie haben zu 50 % recht. Wenn man ganz genau sein will, muss es bei 10:50 “gefährliche KV“ heißen. Da die gefährliche KV aber ein Unterfall der KV ist, ist an dieser Stelle auch die Bezeichnung “Körperverletzung“ (gemeint ist die gef. KV) richtig. BG